Betriebsform der Kärnten Event Organisations u.- Marketing GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ges.m.b.H)
Firmenbuch Nr.: FN191042w / ATU.: 50297502
Geschäftsführender/Gesellschafter
Wolfgang Kudler
DSGVO – DATENSCHUTZERKLÄRUNG
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Ihnen steht ein Auskunftsrecht über die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten und ferner ein jederzeitiges Recht auf unverzügliche Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten zu. Sie können der Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen. Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mitarbeiter nach dem Bundesdatenschutzgesetz zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet sind.
Wünschen Sie eine Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Korrektur oder Löschung, so senden Sie uns bitte eine Mail an:
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AGB´s – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KÄRNTEN EVENT
1. Allgemeines
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kärnten Event. Wir schließen Angebote – Verträge – Auftragsbestätigungen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Bei Auftragserteilung ist das erstellte Angebot – Vertrag – Auftragsbestätigung der Kärnten Event durch den Partner, Auftraggeber mit Unterschrift zu bestätigen und gilt gleichzeitig als Vereinbarung zur Zusammenarbeit, zu den Projekten. Ergänzende bzw. abweichende Regelungen oder widersprechende Geschäfts- / Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen und firmenmäßig unterfertigten Anerkennung. Auch sonstige darüber hinausgehende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden, soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden, gelten als nicht erfolgt. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, selbständig Marken unter Verwendung des Logos der Kärnten Event oder Ideen, Gestaltungen eintragen zu lassen. Alle Rechte, insbesondere die Verwendung der Marke Kärnten Event, wie Fotos, Logos, und gemeinsame entwickelte Konzepte, Ideen, Systeme, Verkauf – Systeme, Grafiken, Unterlagen, Schriftstücke, Internetauftritte, Sozial Media, Facebook, Instagram, Artikel oder Produkte gelten für den Vertragspartner nur während einer Zusammenarbeit – der Laufzeit der Vereinbarung.
2. Preisangebote
Von uns erstellte Preisangebote sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurden ausdrücklich und schriftlich deren Verbindlichkeit zugesagt. Desgleichen verhält es sich mit den Kosten für die von uns übernommenen Leistungen etc. Auf Ihren Wunsch angefertigte Muster und Entwürfe, bleiben in jedem Fall in unserem Eigentum und werden gesondert berechnet, auch, wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt. Sie tragen die Kosten für die von Ihnen veranlasste Datenübertragung (z.B.: ISDN, E-Mail). Für Übertragungsfehler wird unsererseits keine Haftung und Gewährleistung übernommen.
3. Preise
Wir fakturieren unsere Lieferungen und Leistungen mit dem Tage, an dem wir – auch teilweise – liefern, für Sie einlagern oder die Ware und Leistungen für Sie auf Abruf bereit halten. Der Rechnungspreis kann vom Bestellpreis abweichen, wenn nach der Auftragsfestlegung Änderungen auf Ihren Wunsch hin durchgeführt werden. Die angeführten Preise sind Nettopreise, also ohne Umsatzsteuer.
4. Auftragsbestätigung
Sie prüfen die Richtigkeit eines Angebotes – der Auftragsbestätigung und die darin festgesetzten Liefertermine. Weicht das Angebot – die Auftragsbestätigung vom ursprünglichen Auftrag ab und Sie wiedersprechen nicht innerhalb von 3 Werktagen ab Erhalt des Angebotes der Auftragsbestätigung schriftlich, so nehmen Sie diese Abweichungen als genehmigt an.
5. Lieferungen
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, liefern wir in Österreich Waren frei Haus, also bis hinter die erste verssperrbare Türe von Ihnen, wobei für uns die Auswahl des Transportmittels vorbehalten bleibt. Im Falle eines Auftragswertes, der den Nettowert von Euro 50,– nicht übersteigt, sind wir berechtigt, die damit im Zusammenhang stehenden Zustellgebühren, sowie das Verpackungsmaterial zu verrechnen. Für den Fall, dass wir für die Zustellung der Post, der Bahn oder eines sonstigen Paket- oder Zustelldienstes bedienen, erfolgt die Lieferung auf Ihre Gefahr. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie bei Vor- und Zulieferanten eintreten – verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen behindert werden, die Lieferzeit im angemessenem Umfang. Satz- und Klischeekosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
6. Mängel und Gewährleistung
Bei Übernahme der Ware haben Sie die Lieferungen und Leistungen von uns sofort und ordnungsgemäß im Sinne des HGB zu überprüfen; erkennbare Mängel sind sofort schriftlich anzuzeigen, andernfalls können keine Gewährleistungsansprüche uns gegenüber geltend gemacht werden.
Bei Warenmängel bleibt es in unserer Wahl, ob ein Austausch gegen mängelfreie Ware vorgenommen oder eine allfällige Kaufpreisminderung zugelassen wird. Zur Wandlung oder zum Rücktritt vom Vertrag wegen laesio enormis sind Sie jedenfalls nicht berechtigt. Größenabweichungen bei Waren bis zu +/- 5 % und Materialstärkentoleranz bei Papier bis zu +/- 5 % gelten nicht als Mangel und werden im Wege der Gewährleistung auch nicht eingestanden. Das gleiche gilt hinsichtlich technisch bedingter Farbabweichungen gegenüber den Farbvorlagen bzw. Farbangaben bei Druckaufträgen vereinbar
7. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Als Zahlungsziel werden bei einer einheitlichen Corporate Identity Design (CI & CD), 7 Tage ab Rechnungsdatum vereinbart und im speziellen bei allen Werbemittel, Druckaufträgen im voraus ab Rechnungsdatum vereinbart. Abgerechnet wird nach einzelnen Leistungserbringungen.
Als Zahlungsziel werden bei Eventveranstaltungen, Marketing, PR. – Medienberatungen und Promotion Aktionen, 50% der Leistungen von Kärnten Event, ab Abschluss der Zusammenarbeit sofort fällig. Restzahlungen sind in gesonderten zu vereinbaren.Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichten Sie sich 10 % Verzugszinsen, wie auch alle anfallenden Mahn- und Betreibungsspesen, insbesondere jene des Inkassobüros und der Rechtsanwaltkosten im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu bezahlen.Wird eine wesentliche Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse bekannt oder sind Sie in Zahlungsverzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlungen sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Überdies haben wir das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware zurückzubehalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen, einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
8. Haftung
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unserer Repräsentanten und Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Warenlieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungssumme, sowie der allenfalls entstandenen Zinsen und Eintreibungsspesen in unserem alleinigen Eigentum.
Ihre Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits mit der Auftragserteilung zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis zu unseren Gunsten abgetreten. Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrags nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Bei dem Urheberschutz unterliegenden Produkten sind Sie verpflichtet, uns die Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) zu verschaffen bzw. zu überbinden. Sollte die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder eine im voraus abgetretene Forderung gerichtlich gepfändet werden, sind wir unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.Sind mit denen von uns erbrachten Leistungen Urheberrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes verbunden, so behalten wir uns bis zu vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages samt Nebenspesen den Widerruf der Ihnen eingeräumten Nutzungsrechte und – daraus wiederum resultierende – sämtliche Rechtsbehelfe nach dem Urheberrechtsgesetz vor.
10. Namen- und Markenaufdruck
Wir sind zur Anbringung eines Firmennamens oder einer Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung Ihrerseits berechtigt.
11. Urheberrecht
Insoweit wir selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben sind, erwerben Sie mit der Abnahme der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im übrigen bleiben Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in unserer Hand unberührt. Uns steht das ausschließliche Recht zu, die von uns hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger u.ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Werbeaufsteller etc.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Wir sind nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken. Werden von Ihnen Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von Ihnen gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichern Sie uns zu, dass wir zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt sind. Sie sind verpflichtet, uns gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.
12. Eventveranstaltungen, Marketing, PR. – Medienberatungen und Promotion Aktionen
Das betriebliche und persönliche Risiko für die Durchführung der Veranstaltung trägt der Veranstalter und verpflichtet sich gleichzeitig eine, dem Equipment, unserer Mitarbeiter, beteiligten Akteure und der Musiker entsprechenden örtlichen Veranstalter – Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Tritt Kärnten Event als Veranstalter auf, wird eine dementsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und bereitgestellt.Die Kosten für die Verpflegung unserer Repräsentanten und Mitarbeiter (Getränke und einfache Speisen) wie jene für allfällig notwendige Übernachtungen (Mindeststandard: Zimmer mit Bad und WC, sowie Frühstück) sind von Ihnen als Veranstalter zu tragen.Kärnten Event wird in der Umsetzung als Partner mittransportiert. Während der Veranstaltung behalten wir uns das Recht vor, einen eigenen „Verkaufs- und/oder Info- und Repräsentationsstand” zu betreiben.Die Nichteinhaltung eines Angebotes – Vertrages zieht eine Konventionalstrafe in der Höhe des vereinbarten Betrages mit sich. Beide Teile vereinbaren für allfällige Streitigkeiten das das Landesgericht Klagenfurt als zuständig.Für Streitigkeiten aus einem Angebot – Vertrag wird ausschließlich das Österreichische Recht vereinbart. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für jedes Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform.Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass unsere Repräsentanten und Mitarbeiter den freien Zugang zum Veranstaltungsgelände und zu den für die Vertragserfüllung notwendigen Einrichtungen haben, andernfalls sind wir zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt. Dies falls oder bei Stornierung bzw. Absage der Veranstaltung innerhalb 1 Stunde vor Beginn haben Sie uns 100 % des Veranstaltungsauftragswertes zuzüglich der oben beschriebenen und bereits angefallenen Kosten zu ersetzen.Für den Fall, dass wir für Veranstaltungen Subaufträge (beispielsweise an Akteure, Künstler) vergeben, so gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (und sohin auch die Stornobedingungen).Mit Unterzeichnung eines Angebotes – Vertrages erklären sich beide Parteien ausdrücklich mit sämtlichen Vertragspunkten einverstanden. Mit der Retournierung des unterfertigten Angebotes – Vertrages wird dieser ab Zustellung rechtwirksam. Das Angebot – der Vertrag muss grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen ab Abschlussdatum eines Angebotes – Vertrages retourniert werden.Als Zahlungsziel werden bei Eventveranstaltungen, Marketing, PR. – Medienberatungen und Promotion Aktionen, 50% der Leistungen von Kärnten Event, ab Abschluss der Zusammenarbeit sofort fällig. Restzahlungen sind in gesonderten zu vereinbaren.Vertragsstornierung: Bei einem Angebot.- – Vertragsrücktritt seitens des Veranstalters ist die Höhe des vereinbarten Betrages in voller Höhe fällig oder der Veranstalter hat für einen dementsprechenden anderen Veranstaltungsort – Ausweichmöglichkeit zu sorgen.Steuern, Gebühren: Abgaben jeder Art, AKM, GEMA, SUISA, etc. oder Autorengebühren, sowie evtl. Bewilligungen, Genehmigungen, Abnahmekosten (Pyro, Statik, Deko,…) einreise-, Fahr- und Aufenthaltsbewilligungen gehen zu Lasten des Veranstalters und werden von diesen mit dem zuständigen Amt direkt abgerechnet. Für Veranstaltungen im Ausland (- außerhalb Österreich) gilt: die gesetzliche Auslandssteuer, sowie ein möglicher Solidaritätszuschlag und sonstige personenbezogene Angaben und Beiträge werden vom Veranstalter ebenfalls an das jeweilig zuständige Amt direkt abgerechnet. Zwischen dem Veranstalter und allen Beteiligten besteht darüber Einigkeit, dass die Auslandssteuer sowie sonstige Abgaben und Beiträge durch den Veranstalter direkt an das zuständige Finanzamt bzw. die zuständigen Behörden zu überweisen sind.
13. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort gilt ausschließlich unser Firmensitz.
14. Vereinbartes Recht
Bei den Schriftsätzen, Schriftstücken, Ideen – Konzepten, aus einem Angebot – Vertrag, einer Zusammenarbeit, einem Projekt handelt es sich immer um das geistige Eigentum der Kärnten Event. Gegenüber Dritten herrscht Schweigepflicht hinsichtlich des Inhaltes aus einem Angebot – Vertrag, einer Zusammenarbeit, einem Projekt. Jegliche Weiterverwendung oder Weitergabe an Dritte, ist untersagt.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Veranstalter – Auftraggeber und Kärnten Event sind sich darüber einig, das Kärnten Event im arbeits.- steuer.- und sozialrechtlichen Sinn Selbstständiger ist, d.h. in keinem abhängigen Arbeitsverhältnis zum Veranstalter – Auftraggeber steht.Besitzerwechsel, Verpachtung und oder eine neue Geschäftsführung lösen eine Zusammenarbeit in keinen Fall auf. Die Partner der Zusammenarbeit oder dessen Bevollmächtigte haften für die komplette Übernahme der Zusammenarbeit durch die jeweiligen Nachfolger.Einseitige Streichungen bzw. Änderungen sind nicht zulässig und werden nicht akzeptiert. Jede Änderung bedarf einer Schriftform und müssen von beiden Partnern Unterzeichnet werden.Kärnten Event wird bei Umsetzungen als Partner mittransportiert. Während der Veranstaltung behalten wir uns das Recht vor, einen eigenen „Verkaufs- und/oder Info- und Repräsentationsstand” zu betreiben.Die Vertragssprache ist Deutsch.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitfälle aus einer Zusammenarbeit ist ausschließlich 9020 Klagenfurt